1. Kontaktieren Sie sofort die Polizei.
Wenn Sie die Beamten der Polizei hinzuzuziehen, haben Sie immer einen Vorteil
im Beweissicherungsverfahren. Die Polizei überprüft den Unfallort, den Hergang und
ermittelt die Daten der Unfallbeteiligten. Das sind wichtige Daten für die Versicherungen.
Im Fall eines Personenschadens sollten Sie auf die Hinzuziehung der Polizei nicht verzichten.
Hier könnte nämlich der Straftatbestand einer Körperverletzung vorliegen.
2. Beauftragen Sie ein Schadengutachten.
Ab einem Schadenwert von 700,- € ist ein Schadengutachten Grundlage für die Abwicklung
Ihrer Ansprüche. Wenn der vermutete Schaden unter der Schadengrenze von 700,- € liegt,
reicht auch ein Kostenvoranschlag aus. Wir empfehlen in diesem Fall aber auch hier die
Erstellung eines Kurzgutachtens durch ein Sachverständigenbüro.
Die Erstellung eines Gutachtens benötigt im Regelfall eine Bearbeitungszeit
von ca. 2-3 Werktagen.
Die Kosten für ein Gutachten werden fast immer von den Versicherungen übernommen.
3. Lassen Sie Ihr Auto reparieren.
Die Auswahl der KFZ-Werkstatt liegt in Ihren Händen. Üblicherweise unterbreitet
die Versicherung Ihnen zwar Angebote verschiedener Werkstätten.
Sie sind daran aber überhaupt nicht gebunden.
4. Beantragen Sie Nutzungsausfallentschädigung.
Wenn Sie während der Reparatur Ihres Fahrzeuges keinen Mietwagen in Anspruch nehmen,
können Sie die Nutzungsausfallentschädigung beantragen, deren Höhe sich nach der
Fahrzeugklasse Ihres reparaturbedürftigen Fahrzeuges richtet.
Sollte die Versicherung darüber einen Nachweis benötigen, erstellen wir diesen für Sie.
5. Schalten Sie im Streifall einen Anwalt ein.
Sind Sie mit der Abwicklung der Versicherung nicht einverstanden, weil zum Beispiel
Reparaturkosten gekürzt wurden, schalten Sie einen Anwalt ein,
der Ihre Ansprüche fristgerecht durchsetzt.